Pressemitteilung - Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen den SWR
Osnabrück, 22.01.16 – Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag von Kaffee Partner eine einstweilige Verfügung gegen einen Beitrag vom 09. Dezember 2015 des SWR erlassen.
Trotz transparenter Zusammenarbeit und voller Kooperation mit der Redaktion, wurde ein nicht repräsentatives und nachteiliges Bild des Unternehmens und seinen Mitarbeitern gezeichnet. Das Landgericht Hamburg folgte der Argumentation von Kaffee Partner. Der SWR ist nun verpflichtet den unzutreffenden Beitrag nicht weiter zu verbreiten. Der Beitrag spiegelt weder die aktuelle Sachlage noch die Haltung des Unternehmens und seinen Eigentümern wider.
Vertrauen und die Zufriedenheit der ausschließlich gewerblichen Kunden stehen bei Kaffee Partner an erster Stelle und sind fest verankert im Geschäftsmodell des Unternehmens. Kaffee Partner steht für faire, transparente und bedarfsgerechte Beratung.
Bei Rückfragen zu dieser Stellungnahme wenden Sie sich bitte an: presse@kaffee-partner.de
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